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Pflichten als Hundehalter

Aus Rรผcksicht auf deine Mitmenschen und auf das Wohl deines Hundes, gilt es einige Punkte als Hundehalter zu beachten.

Normalerweise versuchen Hundehalter die Bedรผrfnisse ihres Hundes zu erfรผllen und gleichzeitig auf andere Menschen Rรผcksicht zu nehmen. Dieser Spagat ist nicht immer ganz einfach. Ein energiegeladener Hund, der gerade mit Ballspielen beschรคftigt ist, kann in seiner Euphorie schon mal einen Passanten anspringen. Nicht jeder Spaziergรคnger wird von einer solchen BegrรผรŸung begeistert sein und wenn dann auch noch die neue Jacke beschmutzt wird, kann es schnell zum Streit kommen.
Grundsรคtzlich sollten Hundehalter bemรผht sein die Bedรผrfnisse ihres Hundes zu erfรผllen und gleichzeitig auf andere Menschen Rรผcksicht zu nehmen. Denn wenn ein Hundehalter gegen seine Pflichten verstรถรŸt, macht er sich nicht nur bei seinen Mitmenschen unbeliebt, sondern muss auch juristische Folgen befรผrchten. Damit du und dein Hund ein sorgenfreies Leben genieรŸen kรถnnen, ist eine gute Hundeerziehung enorm wichtig. Kannst du deinen Hund jederzeit kontrollieren und abrufen, stellt er keinerlei Gefahr fรผr sich und andere dar. Auch ein gutes Sozialverhalten deines Hundes sorgt dafรผr, dass du ihn problemlos an รถffentliche Orte mitnehmen kannst. Folgende Pflichten kommen als Hundehalter auf dich zu: 

Artgerechte Haltung 

Zu den Hundehalterpflichten zรคhlt, dass man sich schon bevor man sich einen Hund anschafft, รผber dessen Bedรผrfnisse informiert und gewissenhaft prรผft, ob man alle Pflichten als Hundehalter tatsรคchlich erfรผllen kann. Ist das nicht der Fall, sollte man im Sinne des Hundes auf die Tierhaltung verzichten. Das ist nicht nur eine Frage der Vernunft, sondern sogar gesetzlich geregelt: Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass der Halter sein Tier artgerecht ernรคhren, pflegen und halten muss. Wer gegen diese Vorschriften verstรถรŸt oder dem Hund Schmerzen und Leid zufรผgt, muss mit hohen BuรŸgeldern rechnen. 

Haftung des Halters 

Hundehalter sind grundsรคtzlich verpflichtet, dafรผr zu sorgen, dass ihr Hund nicht zur Gefahr fรผr seine Umwelt werden kann. Wird gegen diese Tierhalterhaftpflicht verstoรŸen, kann es teuer werden: Der Halter haftet fรผr alle Schรคden, die aus dem Verhalten seines Hundes resultieren. Das gilt verschiedenen Urteilen zufolge auch dann, wenn sich das Tier im entscheidenden Moment in der Obhut einer anderen Person befand und der Halter gar keine Schuld an dem Vorfall trรคgt. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, in einigen Bundeslรคndern sogar Pflicht. 

Maulkorb- und Leinenpflicht 

Hunde dรผrfen vielerorts nicht freilaufen, insbesondere in Stadtgebieten herrscht hรคufig Leinenpflicht. Fรผr sogenannte โ€žListenhundeโ€œ gilt in den meisten Bundeslรคndern auรŸerdem Maulkorbpflicht. Viele Kommunen erlauben das Mitfรผhren von Hunden in รถffentlichen Verkehrsmitteln und an Plรคtzen mit Publikumsverkehr grundsรคtzlich nur mit Maulkorb und Leine. Da es hierzu jedoch keine bundesweit einheitlichen Vorschriften gibt und diese sich sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden kรถnnen, sind die Hundehalter in der Pflicht, sich vor Ort nach den geltenden Vorschriften zu erkundigen. Denn wie so oft heiรŸt es auch hier: Unwissenheit schรผtzt vor Strafe nicht.
Eine bundesweit geltende Auflage gibt es fรผr Zugreisen: Die Deutsche Bundesbahn erlaubt zwar die (kostenpflichtige) Mitnahme der Vierbeiner, allerdings mรผssen diese wรคhrend der Fahrt angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Und auch wenn fรผr sie ein Ticket gelรถst werden muss, einen eigenen Platz bekommen Hunde nicht, sie mรผssen unter dem Sitzplatz von Herrchen oder Frauchen Platz nehmen. 

Kotbeutel mitfรผhren 

Als Hundehalter ist man natรผrlich auch fรผr die Hinterlassenschaften seines Hundes verantwortlich und muss den Kot seines Hundes entfernen. Einen Kotbeutel sollte man deshalb bei jedem Spaziergang mitfรผhren. Wer dabei erwischt wird, dass er die Hinterlassenschaften seines Hundes im Park oder auf dem Gehweg einfach liegen lรคsst, wird krรคftig zur Kasse gebeten. 

Hundesteuer 

Wer einen Hund hรคlt, ist verpflichtet diesen in seinem Wohnort anzumelden und eine sogenannte โ€žHundesteuerโ€œ fรผr jedes Tier zu bezahlen. Durch die Steuer soll der Bestand an Hunden im Gemeindegebiet begrenzt werden โ€“ das gilt insbesondere fรผr GroรŸstรคdte wie Berlin, Hamburg, Mรผnchen oder Kรถln. Aber auch kleinere Gemeinden argumentieren, dass etwa aufgrund der Verkotung von Wegen und รถffentlichen Anlagen eine Begrenzung des Bestands an Hunden ein wรผnschenswertes Ziel fรผr die Gemeinde ist und dieses Ziel insgesamt auch dem Allgemeinwohl dient.
Die genaue Hรถhe dieser Aufwandssteuer liegt im Ermessen der Kommunen, so dass es hier deutliche Unterschiede zu verzeichnen gibt: In Berlin wird fรผr den ersten Hund 120 Euro Hundesteuer fรคllig und fรผr den Zweithund 180 Euro. In Hamburg werden pro Hund 90 Euro berechnet. Eine Information wie hoch die Hundesteuer in deiner Gemeinde ausfรคllt, erhรคltst du bei der Stadtverwaltung oder im Rathaus.

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